Wartung nur in der Vertragswerkstatt?

„Geht meine Garantie verloren, wenn ich mein Fahrzeug zu einer freien Werkstatt bringe?“

Innerhalb der Garantiezeit garantiert der Hersteller für die Fehlerfreiheit seines Produkts (gesetzlich vorgeschriebene Sachmängelhaftungszeit von 2 Jahren). Um die Fehlerfreiheit über einen langen Zeitraum hinweg garantieren zu können und Garantiefälle möglichst gering zu halten, verlangen die Automobilhersteller regelmäßige Wartungen des Fahrzeugs. Fast alle Garantiebedingungen sahen in der Vergangenheit vor, daß sämtliche Reparatur- und Wartungsarbeiten (unabhängig vom Garantiefall, also auch Inspektionen und Unfallreparaturen) in einer Vertragswerkstatt durchgeführt werden mussten, um den Garantieanspruch nicht zu verlieren.

Diese Verknüpfung wurde den Herstellern und Importeuren EU-weit durch die neue Gruppenfreistellungsverordnung (GVO), die den Automobilvertrieb neu regelt, untersagt! Damit sollen auch freie Werkstätten mit den Vertragswerkstätten in Wettbewerb treten können. Die in einer freien Werkstatt durchgeführten Inspektionen müssen lediglich den im Serviceheft abgedruckten Vorgaben des Herstellers für die Wartungen entsprechen.

Cartronic ist ISO-zertifiziert und verfügt über mehr als 30 Jahre Porsche-Erfahrung. Sämtliche Wartungs-, Service- und Inspektionsarbeiten werden exakt nach den Vorgaben des Herstellers durchgeführt. Sie können Ihren Porsche also beruhigt von uns warten lassen. Ohne Verlust von Garantieansprüchen.

 

Zur Wartungs-Seite